Flächennutzungsplan wird nicht weiter verfolgt.
Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt der Verbandsgemeinde Diez hat am 28. November beschlossen, das Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit dem Teilplan Windenergie nicht weiterzuführen.
Damit ist der Ausschuss dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt. Der Diezer Verbandsgemeinderat bestätigtigte am 15. Dezember den Beschluss. Damit wurde das umgesetzt, was wir seit langer Zeit von der Verbandgemeinde gefordert haben. Auch die Untere Naturschutzbehörde in Bad Ems und die SGD Nord sehen inzwischen kaum Gründe für eine naturschutzrechtliche Befreiung. Vielleicht hat ja u.a. unsere Stellungnahme zum mangelhaften avifaunistischen Gutachten deren Auffassung bestärkt. Die Befürchtung der VG, dass es nun möglicherweise zu einer unkontrollierten „Verspargelung“ der Landschaft kommt, hat sich offenbar zerstreut. Denn wenn es gute Gründe gegen einen Flächennutzungsplan gibt, dann gelten die gleichen guten Gründe auch gegen privilegierte Bauvorhaben. Die Bauanträge der Investoren liegen den Behörden vor. Es bleibt abzuwarten, wie letztenendes entschieden wird und ob bei Ablehnung der Bauanträge die Investoren den Klageweg beschreiten werden.