Umgeackert und vergessen?
Die Beseitigung von Graswegen (in der Regel gemeindeeigene Parzellen) geschieht entweder im Einverständnis mit der Ortsgemeinde oder aber ohne.
Mancherorts wird Einverständnis nachträglich erteilt. Nichtsdestotrotz ist die Beseitigung eines Grasweges ein Eingriff in Natur und Landschaft und damit anzeige-, genehmigungs- und ausgleichspflichtig.
Durch intensive Landnutzung haben sich viele Tier- und Pflanzenarten in die Bereiche von Wiesen- und Feldwegen zurückgezogen. Sie sind Rückzugsräume für Feldvögel, bilden artenreiche Saumbiotope und verbinden Biotope miteinander. Der Verlust dieser Strukturen führt zu einer schleichenden Verarmung der Biodiversität. Deshalb stellt Beseitigung von öffentlichen, unbefestigten Wegen einen Eingriff in Natur und Landschaft dar.
Wir haben uns deshalb mit den folgenden Fragen an die Vertreter verschiedene Ortsgemeinden gewandt:
1. Wurden im Zeitraum zw. 01.01.2010 und 20.02.2015 in den Gemarkungen Ihrer Ortsgemeinde Gras- und Wiesenwege oder andere unbefestigte Wege durch Umbruch oder Umwidmung zu Ackerland beseitigt?
2. Um welche gemeindeeigenen Wege handelte es sich im Einzelnen (Ortsgemeinde, Flurstück, Parzelle)?
3. Welche gemeindeeigenen Wege wurden mit Einverständnis, welche rückwirkend mit Einverständnis und welche (bislang) ohne Einverständnis der Ortsgemeinde beseitigt bzw. umgewidmet?
4. Wurden in den jeweiligen Fällen die Untere Landespflegebehörde des Rhein-Lahn-Kreises und das Katasteramt informiert?
5. Durch welche landespflegerischen Maßnahmen wurden der als Eingriff in Natur und Landschaft (§ 15 BNatSchG) zu wertende Verlust von Biotop- und Landschaftselementen kompensiert?
Die Resonanz war im Wesentlichen, dass eigentlich alles in Ordnung ist. Wer sich über vorhandene oder verschwundene Wiesenwege in seiner Ortsgemeinde selbst informieren will, kann dies mit dem Programm LANIS (Landesinformationssystem der Naturschutzverwaltung) unter http://map1.naturschutz.rlp.de/mapserver_lanis/ tun.